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News / Handelsblatt-Vize Knobbe: „Wir hätten die Eralp-Äußerungen veröffentlicht“
Martin Knobbe (Foto: Max Brunnert)
02.11.2026   Aktuelles
Handelsblatt-Vize Knobbe: „Wir hätten die Eralp-Äußerungen veröffentlicht“
Der Streit um die Veröffentlichung interner Anmerkungen der Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp durch den „Spiegel“ beschäftigt auch andere Redaktionen. Martin Knobbe, stellvertretender Chefredakteur der Handelsblatt Media Group, bezieht eindeutig Stellung: Auch das „Handelsblatt“ hätte die Äußerungen veröffentlicht.
„Ich habe mich zuletzt gefragt: Hätten wir die internen Anmerkungen der Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp im Handelsblatt veröffentlicht, wären sie nicht beim ‚Spiegel‘, sondern bei uns gelandet? Die Antwort ist: ja“, schreibt Knobbe auf LinkedIn und im Morning Briefing des „Handelsblatts“.
 
Für Knobbe ist die journalistische Abwägung eindeutig: „Das entscheidende Argument wäre für mich das hohe öffentliche Interesse an diesen Bemerkungen.“ Eralp wolle Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden. Wenn sie sich aus Sicherheitsgründen nicht in der Lage sehe, ein Problem und dessen Protagonisten öffentlich zu benennen, könne sie dieses Problem auch im Amt haben. Knobbes zugespitzte Frage: „Eine Bürgermeisterin, die Angst hat, Probleme der Hauptstadt beim Namen zu nennen? Für mich unvorstellbar.“

Der stellvertretende Handelsblatt-Chefredakteur kritisiert darüber hinaus das Verhalten der Berliner Linken im Umgang mit Antisemitismusvorwürfen in den eigenen Reihen. Sein politisches Fazit: „SPD und Grüne sollten den Mut haben, das Projekt Rot-Rot-Grün in Berlin zu beerdigen.“
 
Debatte über die Grenzen journalistischer Veröffentlichungen
 
Die Entscheidung des „Spiegels“ hat eine Debatte über die Grenzen journalistischer Veröffentlichungen ausgelöst. Während „Spiegel“-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit und Hauptstadtbüroleiter Christoph Hickmann die Veröffentlichung mit dem öffentlichen Interesse begründen, sieht unter anderem „taz“-Redakteur Felix Zimmermann darin einen Vertrauensbruch.

Im Mittelpunkt steht die Frage, welchen Schutz interne Anmerkungen während einer Interviewautorisierung genießen. Medienjournalist Stefan Niggemeier unterscheidet dabei zwischen der grundsätzlichen Veröffentlichungswürdigkeit und der konkreten Darstellung des Falls. Seine Kritik richtet sich insbesondere gegen die Skandalisierung durch den „Spiegel“.

Die juristische Bewertung fällt differenzierter aus. Medienrechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny unterscheidet in einer Analyse bei beck.aktuell zwischen der Veröffentlichung versehentlich übermittelter interner Kommentare und der Wiedergabe einer ausdrücklich nicht autorisierten Interviewantwort.
 
Während vertrauliche Kommentare bei überwiegendem öffentlichen Informationsinteresse veröffentlicht werden könnten, könne die Veröffentlichung einer nicht freigegebenen Interviewantwort gegen eine vereinbarte Autorisierung verstoßen. Nadolny hält die journalistische Begründung Kurbjuweits grundsätzlich für nachvollziehbar, sieht aber die Veröffentlichung der gestrichenen Antwort nicht ausreichend gerechtfertigt.
 
Auch Medienanwalt Christian Schertz kommt gegenüber dem „Tagesspiegel“ zu einer differenzierten Einschätzung. Die Veröffentlichung der internen Kommentare hält er überwiegend für rechtlich zulässig. Bei der nicht autorisierten Interviewantwort sieht er dagegen rechtliche Probleme.
 
Der Vorgang beschäftigt inzwischen auch den Deutschen Presserat. Bis Freitagmittag, 30. Oktober, waren dort elf Beschwerden über die Berichterstattung des „Spiegel“ eingegangen. Eine Entscheidung über einen möglichen Verstoß gegen den Pressekodex lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

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Die neue Ausgabe der „Wirtschaftsjournalist“ ist hier erhältlich. Darin geht es unter anderem um die Expansionspläne von Gabor Steingarts Media Pioneer, die Wahl der Mediensprecher des Jahres, Kirsten Ludowig vom Handelsblatt spricht über Führungsgrundsätze und dm-Chef Christoph Werner über Kommunikation in Krisensituationen.

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