„Handelsblatt“-Journalistin Larissa Holzki warnt davor, die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI ausschließlich als Bedrohung zu betrachten. Anlass ist ein Urteil des Landgerichts München I zu Vertragsklauseln der „Süddeutschen Zeitung“ für freie Journalisten.
DJV und ver.di hatten erfolgreich gegen mehrere Klauseln des sogenannten Autoren-Rechtebriefs geklagt. Unter anderem ging es um die Einräumung von Nutzungsrechten für KI-Training und KI-Anwendungen. Das Gericht erklärte die zugrunde liegende Rechteeinräumungsklausel wegen mangelnder Transparenz für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Holzki
wirft auf LinkedIn eine andere Frage auf: Freie Journalisten könnten aus ihrer Sicht auch benachteiligt werden, wenn ihre Texte nicht für KI-Training genutzt würden. Sie zieht einen Vergleich mit der Auffindbarkeit über Google. „Kolleginnen und Kollegen, die von Chatbots nicht zu finden sind, berauben sich doch ihrer Existenzgrundlage“, schreibt Holzki.
Damit stellt sie der vor allem urheberrechtlich geführten Debatte die Frage entgegen, welche Bedeutung die Sichtbarkeit journalistischer Autoren in KI-Systemen künftig für deren Reichweite und wirtschaftliche Existenz haben wird (he).
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