Der Deutsche Rat für Public Relations hat seine Richtlinie zum Einsatz Künstlicher Intelligenz überarbeitet. Die dritte Fassung konkretisiert unter anderem die Regeln für KI-generierte Inhalte und Fake-Accounts.
Der DRPR will mit der Überarbeitung der Richtlinie nach eigenen Angaben die berufsethischen Anforderungen an die Anwendung von KI konkretisieren, berichtet
der PR-Report. Eine Kennzeichnung als KI-generiert reicht demnach nicht aus, wenn die kommunikative Wirkung eines Inhalts wesentlich auf einer Irreführung über reale Personen, Ereignisse oder Sachverhalte beruht. „Wer Unsinn publiziert, kann sich auch künftig nicht damit rausreden, das sei ja als KI-generiert gekennzeichnet“, sagt DRPR-Vorsitzender Alexander Güttler.
Für KI-Inhalte, die identifizierbare reale Personen darstellen oder deren Stimme, Erscheinungsbild oder Verhalten simulieren, ist grundsätzlich deren Zustimmung erforderlich. Zudem darf KI nicht eingesetzt werden, um öffentliche Zustimmung, Ablehnung oder gesellschaftliche Relevanz vorzutäuschen – etwa durch Fake-Accounts, fingierte Kommentare oder künstlich erzeugte Interaktionen.
Auch beim Einsatz autonomer KI-Systeme bleibt die Verantwortung laut DRPR beim Menschen. Unternehmen, Agenturen und Institutionen empfiehlt der Rat, die Richtlinie in eigene KI-Leitlinien zu überführen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Die Richtlinie ist
hier zu finden.
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