Schweiz: Finanzjournalist Lukas Hässig droht Anklage wegen Verletzung des Bankgeheimnisses
Dem Schweizer Wirtschaftsjournalisten Lukas Hässig, der seit Jahren exklusive Enthüllungen über die Zürcher Finanzbranche liefert, droht eine Anklage wegen Verletzung des Bankgeheimnisses.
Das Schweizer Bundesgericht hat kürzlich den Weg dafür freigemacht, indem es eine Beschwerde des Journalisten aus formalen Gründen zurückwies.
Hintergrund sind Recherchen Hässigs aus dem Jahr 2016 über Geschäfte des damaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz und seines Geschäftspartners Beat Stocker. Die Veröffentlichungen lösten Ermittlungen aus, an deren Ende einer der größten Wirtschafts- und Bankenskandale der Schweiz stand. Vincenz wurde 2022 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und weiterer Wirtschaftsdelikte zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, Stocker zu vier Jahren. Beide Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Nun hat das Schweizer Bundesgericht eine Beschwerde des Journalisten aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft selbst hatte das Verfahren gegen Hässig bereits dreimal eingestellt, zuletzt mit Verweis auf den journalistischen Quellenschutz. Nach einer Beschwerde Stockers verpflichtete jedoch nun das Zürcher Obergericht die Staatsanwaltschaft, Anklage gegen den Journalisten zu erheben. Das Bundesgericht bestätigte diesen Verfahrensschritt indirekt, indem es Hässigs Beschwerde zurückwies. Ob Hässig mit seiner Berichterstattung tatsächlich gegen das Schweizer Bankengesetz verstoßen hat, muss nun ein Gericht entscheiden.
Hässig, früher Wirtschaftsredakteur mehrerer Schweizer Medien, gründete 2011 das Finanzportal Inside Paradeplatz. Mit exklusiven Recherchen über den Schweizer Finanzplatz wurde Hässig mehrfach ausgezeichnet, gleichzeitig polarisiert der Einzelkämpfer auch mit rustikal-zugespitztem Stil in seiner Berichterstattung.
Der Fall gilt als medienrechtlich brisant, weil er eine Besonderheit des Schweizer Bankengesetzes betrifft. Seit einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2015 kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Bankkundendaten strafbar sein – selbst für Journalisten, die nicht dem Kreis der Geheimnisträger angehören.
Der Fall hat auch über die Schweiz hinaus Bedeutung. Zu den Kritikern des Schweizer Bankengesetzes zählen auch deutsche Investigativjournalisten wie Frederik Obermaier, Bastian Obermayer und Oliver Schröm. Obermaier und Obermayer verzichten nach eigenen Angaben seit den „Suisse Secrets“-Recherchen auf Reisen in die Schweiz. Reporter ohne Grenzen fordert seit Jahren eine Reform der Regelung und warnt vor einer abschreckenden Wirkung auf den investigativen Journalismus. (he)
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