Nach Information der Plattform „Persoenlich.com“ rollt das Zürcher Obergericht den Fall des Schweizer Wirtschaftsjournalisten neu auf.
Lukas Hässig soll vor rund zehn Jahren das Bankgeheimnis im Zusammenhang mit dem „Fall Vinzenz“ verletzt haben so "persoenlich.com". Eigentlich wollte die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Lukas Hässig einstellen. Doch nun hat das Obergericht entschieden, dass Anklage zu erheben sei. Die Richter sehen eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ wegen Bankgeheimnisverletzung. Das gibt Lukas Hässig, Herausgeber von“ Inside Paradeplatz“ (IP) auf seinem Portal bekannt.
Die Anklagebehörde soll den Journalisten wegen Verstoßes gegen Artikel 47 Absatz 1 litera c des Schweizer Bankengesetzes belangen. Dieser macht auch nicht Banker strafbar, die Kenntnis von einem Bankgeheimnis haben und es offenbaren. Der Tatbestand sieht bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Die Vorwürfe gehen zurück auf einen Beitrag, der 2016 auf IP erschien. Gemäß diesem soll Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken erhalten haben.
In dem Artikel stellte IP-Betreiber Lukas Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her. Dieser Artikel sowie weitere Recherchen sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schließlich dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde - und der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz in Untersuchungshaft kam.
Das Verfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Artikel läuft bereits seit 2019. Der journalistische Quellenschutz steht in dem Fall in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, wie die Oberstaatsanwaltschaft kurz vor Weihnachten mitteilte. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung sei deshalb eingestellt worden.
Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft und Lukas Hässig können das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
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