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News / Verbraucherzentrale klagt gegen Handelsblatt
Andrea Wasmuth (Foto: Imago Eventpress)
17.03.2026   Aktuelles
Verbraucherzentrale klagt gegen Handelsblatt
Andrea Wasmuth, Geschäftsführerin der Handelsblatt Media Group, muss vor Gericht ihre Position verteidigen.
Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont: „Egal, ob Influencer:in, Zeitschriften oder Zeitungen: Dass Inhalte und Beiträge durch Werbung finanziert werden, ist allgemein üblich. Wichtig ist: Die Werbung muss als solche eindeutig gekennzeichnet sein.“ Das sei jedoch nicht immer der Fall. Auf „handelsblatt.com“ werde in einem konkreten Fall aus Sicht der Verbraucherzentrale in einem redaktionell getarnten Beitrag der werbliche Charakter verschleiert.

Auf "handelsblatt.com" erweckte ein Text den Anschein eines neutralen, redaktionellen Beitrags: Eine Autorin mit Bild, eine interessante Überschrift, Datum und Uhrzeit der Aktualisierung, ein Haken, dass der Text von einem Mitarbeiter der Handelsblatt Media Group geprüft worden sei: Auf den ersten Blick falle nicht auf, dass der Text über den Online-Broker Bitpanda in Wahrheit eine Werbeanzeige ist.
 
Zwar steht über der Überschrift in einem grauen Balken der kleine Hinweis „Anzeige - Sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners in Kooperation mit der Handelsblatt Media Group“, doch das reicht aus Sicht der Verbraucherzentrale in diesem Fall nicht aus. „Die Werbung ist wie ein redaktioneller Artikel aufgemacht, bei dem zuerst die große Überschrift und das ansprechende Artikelbild wahrgenommen werden. Verbraucher:innen erkennen den werblichen Charakter des Textes eher zufällig, wenn sie ganz genau hinschauen.“

Hinzu komme: In dem Artikel wird mehrfach auf den beworbenen Anbieter und sein Angebot verlinkt. Was Leser:innen aber erst nach langem Scrollen und unter Links zu anderen Artikeln erfahren: Die Links zu dem Anbieter sind Affiliate-Links. Bestellen Verbraucher:innen über diese Links ein Finanzprodukt, erhält die Handelsblatt GmbH eine Vergütung vom Anbieter. „Diese Information erhalten Verbraucher:innen viel zu spät oder, wenn sie nicht bis ganz nach unten scrollen, überhaupt nicht.“ Dabei sind solche Informationen für Verbraucher:innen wichtig.

„Leser:innen müssen wissen, wenn ein Verlag an den Artikeln und den Produkten hinter den Links mitverdient. Möglicherweise stehen sie dem Text dann deutlich kritischer gegenüber“, so die Juristin der Verbraucherschützer weiter.

Wegen dieser mangelhaften Kennzeichnung der Werbung hat die Verbraucherzentrale die Handelsblatt GmbH abgemahnt. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen die Handelsblatt GmbH erhoben. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.


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