Im Fall des verurteilten ehemaligen Bundestagsabgeordneten Axel Fischer brachten Wirtschaftsjournalisten den Stein ins Rollen.
Bastian Obermayer schreibt auf Linkedin: „Manchmal brauchen Gerichte echt seeehr lange, aber: Noch funktioniert das deutsche Rechtswesen hier und da sehr gut.“ Er bezieht sich auf den Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen den Ex-CDU-Abgeordneten Axel Fischer, der wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Recherche, die die Journalisten 2017 für die „Süddeutsche Zeitung“ mit dem The Organized Crime and Corruption Reporting Project gemacht haben. Einer der Beteiligten, Hannes Munzinger, schreibt für „paper trail media“ dazu: "Das Oberlandesgericht München hat im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer aus Karlsruhe ein Urteil gefällt – und damit juristisches Neuland betreten. Der Ex-Politiker wurde wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Lobbyarbeit für Aserbaidschan schuldig gesprochen. Die Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt. Fischer verliert sein aktives und passives Wahlrecht für zwei Jahre, trägt die Kosten des Prozesses, erhält eine Geldauflage und von ihm erhaltenes Geld wird eingezogen. Das Gericht stellte damit klar: Politischer Einfluss ist keine Ware.“
Für Hannes Munzinger von „paper trail media“ ist dieses Urteil mehr als ein juristischer Schlusspunkt. „Es ist eine Bestätigung dessen, was wir bereits vor Jahren mit KollegInnen im Rahmen des AzerbaijaniLaundromat-Projekts (The Organized Crime and Corruption Reporting Project) recherchiert und öffentlich gemacht hatten: systematische Einflussnahme aus Aserbaidschan auf deutsche Politiker, Geldflüsse und ein Netzwerk, das europäische Politik im Sinne des autoritären Regimes beeinflussen sollte.“
In der „Süddeutschen Zeitung“ fasst Thomas Kirchner zusammen: „Damit ist zum ersten Mal in Deutschland ein - inzwischen ehemaliger – Parlamentarier verurteilt, weil er sich während seiner Mandatsausübung bestechen ließ.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fischers Verteidiger haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
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