Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Schweizer Wirtschaftsjournalisten einstellen wollen. Dagegen wurde nun Beschwerde erhoben.
Die Einstellungsverfügung wurde nicht rechtskräftig. Gegen den Betreiber des Newsportals „Inside Paradeplatz“, Lukas Hässig, läuft ein Verfahren wegen Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Schweizer Nachrichtenagentur SDA, dass die Einstellungsverfügung nicht rechtskräftig geworden sei, weil eine Verfahrenspartei Beschwerde eingereicht habe. Die Staatsanwaltschaft prüfe nun das weitere Vorgehen.
Losgetreten wurde das Verfahren von Beat Stocker. Er sah in der Berichterstattung von „Inside Paradeplatz“ rund um die mutmaßlichen Verfehlungen des ehemaligen Raiffeisenbank-Chefs Pierin Vincenz seine Privatsphäre verletzt. Stocker ist einer der Mitbeschuldigten im Verfahren gegen Vincenz.
Die Vorwürfe gehen zurück auf einen Beitrag, der 2016 erschienen war. Danach soll Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken erhalten haben.
In dem Artikel stellte IP-Betreiber Lukas Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her.
Dieser Artikel sowie weitere Recherchen sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schließlich dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde – und der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz in Untersuchungshaft kam.
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