Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Betreiber des Onlineportals „Inside Paradeplatz“ eingestellt.
Dem Schweizer Journalisten Lukas Hässig war eine Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen worden. Wie die Redaktion des SRF mit Berufung auf die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft berichtet, steht in diesem Fall der journalistische Quellenschutz in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung sei deshalb eingestellt worden. Die Einstellung ist bisher nicht rechtskräftig.
Losgetreten hatte das Verfahren Beat Stocker. Er sah in der Berichterstattung von „Inside Paradeplatz“ rund um die mutmaßlichen Verfehlungen des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz seine Privatsphäre verletzt.
Stocker ist einer der Mitangeklagten im Verfahren gegen Vincenz. Die Vorwürfe gehen zurück auf einen Beitrag, der 2016 auf „Inside Paradeplatz“ erschien. Gemäß diesem soll Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Schweizer Franken erhalten haben. In dem Artikel stellte „Inside Paradeplatz“-Betreiber Lukas Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her.
Dieser Artikel sowie weitere Recherchen sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schließlich dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde – und der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz verhaftet wurde.
Das Verfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Artikel läuft bereits seit 2019. Gemäß der Darstellung von „Inside Paradeplatz“ wehrte sich Stocker zwischenzeitlich als Privatkläger erfolgreich gegen eine Aussetzung des Verfahrens.
Im Juni 2025 kam es zu einer Hausdurchsuchung in den „Inside Paradeplatz“-Büros sowie dem Privatdomizil von Hässig. Der Betroffene ließ die beschlagnahmten Dokumente siegeln, sodass diese zunächst nicht ausgewertet werden durften. Das Zwangsmaßnahmengericht bestätigte die Siegelung, weil kein genügender Anfangsverdacht gegen Hässig vorliege und weil der journalistische Quellenschutz die Verwertung der erhobenen Beweise untersage. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte diesen Entscheid.
Das Verfahren rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und Mitangeklagte ist weiterhin nicht abgeschlossen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung.
Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Stocker kassierte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Der Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht ist auf August 2026 angesetzt.
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