Der Bundesgerichtshof verhandelt die Frage, ob die Filmfigur „Moneypenny“ Werktitelschutz genießt. Eine US-Filmfirma hatte geklagt.
Geklagt wurde gegen eine norddeutsche Firma für Sekretariats- und Assistenzdienste, die unter dem Namen „Miss Moneypenny“ und „My Moneypenny“ auftritt. Das Hollywood-Filmstudio MGM wollte das verbieten und das Recht am Namen der James-Bond-Sekretärin für sich reklamieren.
Das Verfahren beschäftigte schon zwei Vorinstanzen. Nun stand der Verhandlungstermin vor dem Zivilsenat des Bundesgerichtshofes an. In den Vorinstanzen war das Recht auf Titelschutz nicht anerkannt worden.
Könnte ein anderslautendes Urteil des BGH könnte auch Folgen für den 2015 gegründeten Finanzblog von Natascha Wegelin haben, der sich „Madame Moneypenny“ nennt? Hier arbeiten inzwischen 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kundenzahl wird auf der Homepage mit „10.000+“ angegeben.
Auf Nachfrage von "Wirtschaftsjournalist:in" sieht das Unternehmen jedoch keine Gefahr für den eigenen Titel: "Gegen Madame Moneypenny besteht keine Klage und unser Unternehmen steht in keiner Verbindung zu dem laufenden Rechtsstreit zwischen der Sekretariats-Franchise „Miss Moneypenny“ und Fragen des Werktitelschutzes rund um die James-Bond-Figur. Wir verfolgen das Verfahren selbstverständlich aufmerksam, können jedoch keine Auskünfte zum aktuellen Stand geben, da wir nicht in das Verfahren involviert sind." So die für Presseanfrage zuständige Katharina aus dem Customer Support.
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