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News / Volker Votsmeier erinnert an Kubickis Wendemanöver
Volker Votsmeier (Foto: Handelsblatt)
24.02.2025   Aktuelles
Volker Votsmeier erinnert an Kubickis Wendemanöver
Nach der Bundestagswahl hat Wolfgang Kubicki nun doch Ambitionen auf den FDP-Parteivorsitz angemeldet. Warum diese Kehrtwende den „Handelsblatt“-Redakteur nicht wundert.
„Kubickis Wendemanöver sind mitunter spektakulär“, schreibt Volker Votsmeier auf Linkedin und erinnert an den Cum-Ex-Skandal. „Gesinnungsstrafrecht“ habe Kubicki einmal das genannt, was seinem Mandanten Hanno Berger widerfuhr.
 
Bemerkenswert sei, dass Kubicki als Politiker kurz vor der Übernahme des Berger-Mandats Cum-Ex-Geschäfte noch als Straftat bezeichnet hatte. Sie erfüllten "ohne jeden Zweifel den objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung".

Kubicki hatte damit kein Problem. „Juristen können im Zweifel alles begründen“, schreibt er in seinem Buch „Sagen, was Sache ist“. Als Hanno Berger den Politiker anheuerte, war er noch Beschuldigter – inzwischen haben zwei Gerichte Kubickis Ex-Mandanten rechtskräftig zu acht Jahren bzw. acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt./ Inge König


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