Der Anwalt sah sich durch die Beschreibung seiner äußeren Erscheinung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Hamburg - Unlängst zog dieser honorige Mann und wackerer Kämpfer für Recht und Freiheit, Christian Schertz mit Namen, gegen das „Manager Magazin“ ins Feld. Sein Anliegen war dieses Mal ganz persönlich. Das Magazin hatte den 56-Jährigen als einen Mann beschrieben, der „in der Öffentlichkeit gern mit weit geöffnetem Hemd auftritt und über Jahre hinweg einen Walter-Ulbricht-Bart im Gesicht“ getragen habe. Eine Personenbeschreibung, die andere vielleicht als naturgetreu bewertet hätten. Nicht so Schertz. Der sah sich durch die Beschreibung seiner saloppen äußeren Erscheinung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Und siehe: Das Landgericht Hamburg erkannte, dass diese Rede gut war und sprach dem Anwalt Schertz sein Recht zu.
Das „Manager Magazin“ kam dem Begehren nach und druckte eine Gegendarstellung. Nicht, weil Chefredakteur Sven Clausen und seine Mannschaft ein Einsehen hatten, dass sie dem Manne Unrecht angetan hätten, sondern weil die Sache „Nachrichten und Unterhaltungswert“ besitze, wie sie süffig formulierten. Um beides zu unterstreichen, veröffentlichte das Magazin Porträtfotos von der Webseite seiner Kanzlei, das ihn mit offenem Hemdkragen zeigte, und zum Vergleich ein Bild des ehemaligen SED-Führers Walter Ulbricht.
Schertz ärgerte sich darüber offenbar so sehr, dass er vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine erneute Gegendarstellung verlangte. Nur, dass die Richter dieses Mal weniger Verständnis für sein Anliegen hatten und in der „fotografischen Belegführung“ des Magazins kein Problem sahen. Und auch keinen Anlass für eine Gegendarstellung. Das Urteil des Landgerichts war damit aufgehoben. Bei der Beschreibung seiner äußeren Erscheinung, beschieden die Richter Schertz, handelte sich teilweise um eine „zulässige Meinungsäußerung“ und eben nicht um eine Tatsachenbehauptung, die gegendarstellungsfähig gewesen wäre.
Schertz zog die Klage zurück und musste die Kosten des Verfahrens tragen. Das „MM“ abschließend süffisant: „Alles in allem war die Causa für ihn wohl eine schmerzhafte Lektion im kleinen Einmaleins des Presserechts.“ Und weiter: „Volkswirtschaftlich betrachtet sicherlich eine Fehlallokation von Ressourcen. Lag aber nicht an uns.“
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